Haben Sie noch Fragen?
Vielleicht finden Sie hier schon eine Antwort - wenn nicht, rufen Sie uns gerne an!
Wir beseitigen dann alle Unklarheiten.
Mein Vertrag läuft zwei Jahre. Was passiert im Anschluss ?
Wenn bis drei Monate vor Vertragsende keine Kündigung erfolgt verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.
Habe ich bei Preisanpassungen ein Sonderkündigungsrecht?
Im Fall einer Preisanpassung können Sie den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich beenden.
Wie werde ich über Preisanpassungen informiert?
Änderungen der Preise und der Ergänzenden Bedingungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher
Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.
Die Stadtwerke Stade GmbH ist verpflichtet, die Änderungen am Tage der öffentlichen Bekanntgabe auf
ihrer Internetseite zu veröffentlichen und dem Kunden briefliche Mitteilung zu machen.
Kündigung des Vertrages durch den Kunden bei Umzug
Im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden. Die
Kündigungsfrist beträgt dann – auch während der Grundlaufzeit - 2 Wochen
auf das Ende eines Monats.
Wie erfolgt die Zahlung?
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie in einem Vertragsbestätigungsschreiben Informationen über Höhe und Fälligkeit
der monatlichen Abschlagszahlungen.
Während eines gesamten Abrechnungsjahres zahlen Sie 11 Abschläge,
im zwölften Monat erfolgt die Jahresverbrauchsabrechnung.
Eine eventuell vorhandene Differenz zwischen der Menge der bezahlten und konsumierten
Energie wird dann zeitnah in der Jahresverbrauchsabrechnung beglichen (Rückerstattung bzw. Nachzahlung).
Was passiert, wenn ich eine Rechnung nicht bezahle/nicht bezahlen kann?
Bei Nichtzahlung erhalten Sie von uns zuerst eine Zahlungserinnerung.
Sollten Sie dieser Zahlungserinnerung nicht nachkommen,
sehen wir uns leider gezwungen mit der ersten Mahnung die Kündigung auszusprechen.
Sie fallen dann automatisch in den Grundversorgungstarif Ihres örtlichen Grundversorgers zurück,
sofern Sie keinen anderen Vertrag abgeschlossen haben.
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Alles weitere erledigen wir!
Wie erfolgt die Umrechnung der Kubikmeter auf meinem Zähler in kWh in der Endabrechnung?
Grundlage für Ihre Endabrechnung ist die Kilowattstunde (kWh).
Den Verbrauch in kWh ermitteln wir wie folgt:
Die Anzahl der am Zähler abgelesenen Kubikmeter wird mit dem vom jeweiligen Netzbetreiber letztgenannten
Umrechnungsfaktor multipliziert.
Sind die Preise brutto oder netto?
Die Preisangaben sind Bruttopreise inklusive aller Abgaben und Steuern.
Welche Steuern und Abgaben sind im Bruttopreis enthalten?
Der derzeitige Erdgaspreis eines Haushaltes enthält folgende Steuern und Abgaben:
- Mehrwertsteuer
- Erdgassteuer
- Konzessionsabgabe
Wird es in Zukunft weitere Produkte von STADTWERKE STADE für mich geben?
Wir arbeiten ständig an der Entwicklung weiterer attraktiver Produkte.
Wer kann den Gasanbieter wechseln?
Grundsätzlich kann jeder Verbraucher den Gasanbieter wechseln, der einen eigenen Gaszähler für sein Haus oder seine Wohnung hat und in einem direkten Vertragsverhältnis zu einem Gasanbieter steht (also direkt die Rechnungen erhält und das Gas bezahlt). Nicht wechseln können Mieter von Wohnungen, deren Energiekosten vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Diese können höchstens Ihren Vermieter auf die Möglichkeit zu wechseln aufmerksam machen.
Wie wechselt man den Gasversorger?
Der Anbieterwechsel ist einfach und birgt keinerlei Risiken für den Verbraucher, da die Gasversorgung per Gesetz immer sichergestellt ist. Sie müssen lediglich den Wechselauftrag ausfüllen und unterschrieben zurücksenden. In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger zum nächstmöglichen Termin (Ausnahmen: Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen und kurzfristig kündbare Verträge, bei denen eine versäumte Kündigung zur Folge hat, dass Sie wieder für einen längeren Zeitraum, beispielsweise 6 oder gar 12 Monate, gebunden sind). Nach etwa sechs bis zehn Wochen erfolgt die Belieferung mit Gas durch den neuen Versorger.
Kostet der Wechsel?
Nein, der Wechsel ist kostenfrei
Was ist beim Umzug zu beachten?
Der Wechsel zu einem Gasanbieter erfordert eine Vorlaufzeit von sechs bis zehn Wochen vom Zeitpunkt
der Vertragsunterzeichnung bis zur Belieferung durch den neuen Anbieter.
Sollten Sie die Möglichkeit haben, sich rechtzeitig vor dem Umzug in eine neue Wohnung für einen Wunschanbieter
zu entscheiden, so sollte die Einsendung der Vertragsunterlagen so frühzeitig wie möglich erfolgen.
So haben Sie den Vorteil, dass die Belieferung mit Gas durch den neuen Versorger direkt mit
dem Einzug beginnen kann, ohne dass der regionale Anbieter in die Grundversorgung eintreten muss.
Wird nichts unternommen, entsteht beim Einzug automatisch ein Gasliefervertrag mit dem
Grundversorger zu dessen Standardtarif, den Sie jedoch mit einer vierwöchigen
Frist auf das Ende des Kalendermonats wieder kündigen können.
Liefern die STADTWERKE STADE auch bei einem Verbrauch von mehr als 1.500.000 kWh/Jahr?
Ja, bei einem Verbrauch > 1.500.000 kWh/Jahr erstellen wir gerne ein individuelles Vertrags-Angebot für Sie.
Sprechen Sie uns an: Tel. 04141-404 405 oder nutzen Sie das
Kontaktformular
Welche Angaben benötigt der neue Anbieter bei einem Umzug?
Für den Wechsel benötigt der neue Anbieter neben den persönlichen Daten die folgenden drei Angaben:
- Einzugsdatum
- Zählernummer
- Zählerstand
Wenn sich der Zähler nicht in Ihrer Wohnung befindet, ist er im Treppenhaus
oder im Keller angebracht. Sollten Sie den Zähler nicht finden, haben Sie die Möglichkeit,
bei Ihrem Vermieter die Zählernummer und den Zählerstand zu erfragen.
Am besten Sie notieren sich den Zählerstand, um später die Abrechnung kontrollieren zu können
Sie konnten
keine Antwort auf Ihre Frage finden ?
In diesem Fall senden Sie bitte eine E-Mail an
info@stadtwerke-stade.de.
Wir werden Ihre Frage umgehend beantworten.
Eine weitere Informationsquelle zum Thema "Erdgaspreise Entwicklung - Fragen und Antworten" finden Sie auf www.stadtwerke-stade.de